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Verkehrsrecht in Deutschland
Branchenbuch von Firmen & Unternehmen
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Anwalt ist eine Berufsbezeichnung für juristischen Beistand.
Ein Anwalt hat die Aufgabe, seinen Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck kann er jedermann beraten oder vertreten, soweit der Anwalt nicht zuvor die Gegenseite beraten bzw. vertreten hat oder andere Vertretungsverbote - z.B. eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar - bestehen.
Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert.